Kombinationsbehandlungen


Einzel- und Gruppentherapie können in verschiedenen Praxis stattfinden, sofern das Therapieverfahren identisch ist.

Da es häufig Unklarheiten bezüglich Über den Ablauf von Kombinationsbehandlungen in zwei verschiedenen Praxen gibt, finden Sie auf dieser Seite einige Informationen hierzu. Alternativ können Sie bei Fragen jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

 

Der Ablauf hinsichtlich der Beantragung der Gruppentherapie hängt u.a. davon ab, ob Patient*innen an einem Selektivvertrag teilnehmen (AOK-Facharztvertrag oder BKK-Psychotherapievertrag).

 

Gruppentherapie im Rahmen des AOK-Facharztvertrags des BKK-Psychotherapievertrags

 

Im Rahmen der Selektivverträge gibt es für Gruppentherapie ein Kontingent von 20 Sitzungen, das zusätzlich zur Einzeltherapie abgerechnet werden kann. Sollte darüber hinaus eine weitere Gruppentherapie stattfinden, können zusätzliche Gruppensitzungen mit den Einzelsitzungen verrechnet werden. 

 

Gruppentherapie im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie

  • Gruppen- und Einzelsitzungen auf ein gemeinsames Kontingent angerechnet (eine Gruppensitzung a 100min zählt wie eine Einzelsitzung a 50min). Deshalb ist ein gemeinsamer Antrag bei der Krankenkasse notwendig. Der Ablauf ist wie folgt:

                  - Der/die PatientIn unterschreibt 1x PTV1 beim Einzel- oder Gruppentherapeuten und benötigt einen Konsiliarbericht

                   - beide TherapeutInnen füllen einen eigenen PTV2 aus

                   - ein Therapeut schickt nach Möglichkeit alles zusammen an die Krankenkasse

                   - beide TherapeutInnen erhalten eine Bewilligung von der Krankenkasse

  • Ob ein Gutachterantrag bei der Langzeittherapie nötig ist oder nicht, hängt u.a. von der Zusammenstellung von Einzel- und Gruppentherapie ab. Wird mehr Gruppen- als Einzeltherapie beantragt, ist kein Bericht nötig!
  • Die Teilnahme an der Schnuppergruppe“ Depression erfolgt im Rahmen der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung. Hierfür werden keine bewilligungspflichtigen Sitzungen benötigt, und es erfolgt kein Abzug von den Einzeltherapie-Sitzungen. Die Gruppe eignet sich am besten zur Überbrückung der Wartezeit auf einen Einzeltherapieplatz.