Einzel- und Gruppentherapie können in verschiedenen Praxis stattfinden, sofern das Therapieverfahren identisch ist.
Über den Ablauf einer Kombinationsbehandlung in zwei verschiedenen Praxen können Sie sich hier informieren - oder Sie nehmen Kontakt mit uns auf.
Der Ablauf hinsichtlich der Beantragung der Gruppentherapie hängt u.a. davon ab, ob Patient*innen an einem Selektivvertrag teilnehmen (AOK-Facharztvertrag oder BKK-Psychotherapievertrag). Im Folgenden finden Sie deshalb Informationen zur Kombination von Einzel- und Gruppentherapie im Rahmen der Selektivverträge sowie bei Abrechnung ohne Selektivvertrag.
Gruppentherapie im Rahmen des AOK-Facharztvertrags des BKK-Psychotherapievertrags
Im Rahmen der Selektivverträge gibt es für Gruppentherapie ein Kontingent von 20 Sitzungen, das zusätzlich zur Einzeltherapie abgerechnet werden kann. Zusätzlich kann das Gruppenkontingent noch aufgestockt werden.
Gruppentherapie im Rahmen der KV-Abrechnung
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Dipl.-Psych. Constanze Brenner
Praxis für Psychotherapie
Franz-Knauff-Str. 2 - 4
Im Ärtzehaus HD-West
69115 Heidelberg
Telefon: 06221- 67 37 828
praxis@psychotherapie-brenner.de
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