Einzel- und Gruppentherapie können in verschiedenen Praxis stattfinden, sofern das Therapieverfahren identisch ist.
Da es häufig Unklarheiten bezüglich Über den Ablauf von Kombinationsbehandlungen in zwei verschiedenen Praxen gibt, finden Sie auf dieser Seite einige Informationen hierzu. Alternativ können Sie bei Fragen jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Der Ablauf hinsichtlich der Beantragung der Gruppentherapie hängt u.a. davon ab, ob Patient*innen an einem Selektivvertrag teilnehmen (AOK-Facharztvertrag oder BKK-Psychotherapievertrag).
Gruppentherapie im Rahmen des AOK-Facharztvertrags des BKK-Psychotherapievertrags
Im Rahmen der Selektivverträge gibt es für Gruppentherapie ein Kontingent von 20 Sitzungen, das zusätzlich zur Einzeltherapie abgerechnet werden kann. Sollte darüber hinaus eine weitere Gruppentherapie stattfinden, können zusätzliche Gruppensitzungen mit den Einzelsitzungen verrechnet werden.
Gruppentherapie im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie
- Der/die PatientIn unterschreibt 1x PTV1 beim Einzel- oder Gruppentherapeuten und benötigt einen Konsiliarbericht
- beide TherapeutInnen füllen einen eigenen PTV2 aus
- ein Therapeut schickt nach Möglichkeit alles zusammen an die Krankenkasse
- beide TherapeutInnen erhalten eine Bewilligung von der Krankenkasse
________
Dipl.-Psych. Constanze Brenner
Praxis für Psychotherapie
Franz-Knauff-Str. 2 - 4
Im Ärtzehaus HD-West
69115 Heidelberg
Telefon: 06221- 67 37 828
praxis@psychotherapie-brenner.de
________
________
Wenn Sie regelmäßig über unsere
aktuellen Gruppenangebote informiert
werden möchten, senden Sie uns gern
eine Nachricht und Sie erhalten die
jeweils neuen Angebote via E-Mail oder
auf dem Postweg zugestellt.